Phytosanitäre Bestimmungen (IPPC; ISPM 15)

Exportverpackung: ExPak PAufgrund des zunehmenden internationalen Waren- und Person-enverkehrs und der damit verbundenen Gefahr der weltweiten Verbreitung von Schadorganismen (dazu gehören u.a. Insekten, Nematoden, Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren und Viroide) wurden von der Internationalen Ernährungs- und Landwirtschafts-organisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Orga-nization of the United Nations, kurz FAO) phytosanitäre Bestim-mungen erlassen, die seither von vielen Ländern ratifiziert worden sind.
 
Die ISPM 15 enthält Richtlinien zur Behandlungen und Kennzeich-nung des Verpackungsmaterials aus Vollholz. Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6mm sind in Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System der EU von dieser Reglung ausgenom-men. Zu den anerkannten Maßnahmen zur Behandlung gehören:
 
- Hitzebehandlung (HT - heat treatment), d.h.das Verpackungs-holz muss bei einer Kerntemperatur von 56°C über mindestens 30 Minuten behitzt werden. Technische Trocknung (KD - kiln-drying, Ofentrocknung), und chemische Druckimpräg-nierung (CPI - chemical pressure impregnation) werden nur anerkannt, wenn die zuvor genannten Anforderungen des HT erfüllt werden.
 
Methylbromid (MB - methyl bromide) Begasung des Verpackungsholzes mit Methylbromid bei einer Mindesttem-peratur von 10°C für mindestens 24 Stunden.  Während diser Zeit muss die Konzentration regelmäßig überprüft werden.
 
IPPC StempelDie Kennzeichnung muss gemäß der ISPM Richtlinie mindestens folgende Informationen beinhalten:
                                                                                                                   
-  IPPC Symbol

- ISO Zwei-Buchstaben-Code z.B SE für Schweden

- individuelle Nummer des Herstelleres (jeder zugelassene Hersteller bekomment NPPO eine individuelle Nummer zugeteilt)

- IPPC Abkürzung der Behandlungsmethode z.B. HT, KD

- evtl. die Angabe DB (debarked/entrindet)

 
Diese Kennzeichnung muss dauerhaft und gut lesbar an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung ange-bracht sein. Vermieden werden sollte der Gebrauch  von roten oder orangen Farben, da diese für die Kennzeich-nung von Gefahrgut verwendet werden.

Informationsblatt zu ISPM 15 zum herunterladen.